Asbest: von der Wunderfaser zum tödlichen Gesundheitsrisiko.

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende Minerale. Einst als „Wunderfaser“ gepriesen, sind Abbau und Verwendung von Asbest aufgrund dessen hoher Gesundheitsgefährdung heute bei uns verboten.

 

Ab den 1950er Jahren begann auch in Deutschland der Boom von Asbest. Allein zwischen 1950 und 1980 wurden jährlich rund 150.000 Tonnen in schwach und fest gebundenen Produkten verarbeitet – zum Beispiel in Form der immer noch häufig zu sehenden Eternit-Fassaden- und Dachplatten.

Im Lauf der Zeit stellte sich jedoch die Gefährlichkeit von Asbest heraus. Mit seinen lungengängigen Fasern kann das Material beim Menschen zu Asbestose und Lungenkrebs führen. Bereits 1992 wurde Asbest daher in Deutschland gesetzlich verboten. Seit 2005 gilt ein europaweites Abbauverbot. Trotzdem treten heute allein in Deutschland zirka jährlich 1.600 neue, durch Asbest verursachte Erkrankungen auf.

Der Abbau von schwach und fest gebundenem Asbest ist daher mit einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften verbunden. Er darf ausschließlich von Fachleuten vorgenommen werden. Für die nahe Zukunft ist hier mit einer weiteren Verschärfung der Regelungen zu rechnen. Darüber hinaus kann es auch in vielen Fällen zu einer Verpflichtung zum fach- und sachgerechten Abbau kommen.

 

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